( Wilkommen Beim Autoankauf Essen ) Gebrauchtwagen Ankauf 

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Autoankauf Schumacher ist Ihr kompetenter Autoankäufer für Mängelfahrzeuge,Unfallwagen, Kfz mit Getriebe- oder Motorschaden, oder auch mit anderen Mängeln. Autoexport, LKW Ankauf oder Autoentsorgung. Wir decken jeden Bereich professionell & kompetent ab.
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Autohändler wollen vom Weiterverkauf Ihres Fahrzeuges profitieren und zahlen nie den Höchstpreis, den sie selber vom späteren Käufer verlangen. Das ist verständlich, denn der Profit beziffert ihre Einnahmen. Warum sollten Sie diesen Profit nicht selber amortisieren?

 

Es sei denn, Ihr altes Fahrzeug hat derart viele Schäden, dass Sie es an Privatpersonen nicht guten Gewissens weiterverkaufen können. Wenn Sie um Schäden an Ihrem Auto wissen und sich jedweder Verantwortung für diese Schäden entziehen wollen, dann können Sie auch „fliegende, gewerbliche Händler“ in Erwägung ziehen. Jedoch dürfen Sie dabei keinen allzu hohen Obolus erwarten. Lediglich bei Neukauf eines Fahrzeuges bieten Ihnen auch die Vertragshändler einen angemessenen Ankaufspreis bzw. Eintauschpreis für Ihr Gebrauchtfahrzeug - aber nur, weil sie sich deshalb die Nachlassprozente für einen Neuwagen sparen. Oftmals erzielen Sie eine höhere Ersparnis bei Neuwagenkauf, wenn Sie Ihr Altfahrzeug auf dem Privatmarkt verkaufen.

 

Nicht beirren lassen

 

Setzen Sie generell einen 20 bis 30% höheren Verkaufspreis als Verhandlungsbasis an, als Sie zu erzielen suchen. So erreichen Sie Ihren Wunschverkaufspreis auch mit einem Nachlass und Sie bieten dem Käufer die Option der Preisverhandlung. Lassen Sie sich von Kaufinteressierten nicht negativ in Bezug auf Ihr Fahrzeug beeinflussen, denn insbesondere "fliegende Händler" versuchen stets den Kaufpreis immens zu drücken, indem sie nach (nicht vorhandenen) Fehlern suchen oder minimale Schäden künstlich aufbauschen. Aber richten Sie sich mit Ihre Preisvorstellung dennoch nach anerkannten Listen, denn keiner zahlt einen utopischen Preis für ein gebrauchtes Auto, nur weil Ihnen dieses Fahrzeug „ans Herz gewachsen ist“. Genauso sollten Sie nicht einem potentiellen Käufer, weil dieser Ihnen ans Herz gewachsen ist, einen Spottpreis offerieren.

 

Fehler beim Privatverkauf vermeiden

 

Missachten sie keineswegs, irgendwelche Fehler oder Schäden im Kaufvertrag zu nennen, denn auch als Privatverkäufer sind Sie haftbar für wissentlich nicht genannte Schäden.

 

So kann ein nicht (schriftlich) genannter Schaden, z.B. an den Bremsen, bei einer Verunfallung schwerwiegende, juristische Folgen für Sie haben. Und gegebenenfalls ist Ihr Wissen um den Schaden schnell nachweisbar, beispielsweise wenn Sie eine Werkstatt darauf aufmerksam gemacht hat oder Sie Bekannten davon erzählt haben. Sie könnten sich im Zweifelsfall der fahrlässigen Tötung strafbar machen, wenn Sie bekannte technische oder Karosserieschäden nicht beim Verkauf nennen und schriftlich fixieren.

 

Formalia nicht vergessen

 

Vergessen Sie nicht die Ab- bzw. Ummeldeformalia für Ihr Fahrzeug einzuhalten. Wichtig ist die sichere Abmeldung des Fahrzeuges, denn solange das Fahrzeug auf Ihre Versicherung läuft, müssen Sie im Zweifelsfall für etwaige Schäden aufkommen. Auch, wenn der Käufer versichert, er melde das Auto sofort um, so kann diesem ein unvorhergesehenes Ereignis davon abhalten und er fährt mit Ihrer Versicherung (versehentlich oder auch beabsichtigt) weiter. Melden Sie Ihr Auto selber ab und bieten Sie ersatzweise Überführungskennzeichen an oder warten, bis der Käufer mit seinen eigenen Kennzeichen kommt.

 

Musterkaufverträge für Privatpersonen sind frei im Internet downloadbar. Achten Sie darauf, dass es sich um einen Kaufvertrag für Privatpersonen handelt, denn als Gewerblicher müssen Sie zwei Jahre Garantie geben! Geben Sie den KFZ-Brief erst nach der kompletten Zahlung aus der Hand: Denn, wer den Brief in Händen hält, gilt als Eigentümer des Autos. Für eine Probefahrt, die nicht verwehrt werden sollte, können Sie auch einen kurzen Vertrag aufsetzen, dass im Falle eines Unfalles der Kaufinteressent für die Selbstbeteiligungs- und Rückstufungskosten aufkommt.

 

 

Achten Sie stets darauf, sich den Führerschein und Ausweis des Fahrers zeigen zu lassen und begleiten Sie den etwaigen Käufer bei der Probefahrt: So vermeiden Sie möglichen Ärger!

 

Trennung schmerzt

 

Zwar kann die Trennung von Ihrem Auto schmerzen, aber lassen Sie sich nicht vom Schmerz zu überhöhten Preisvorstellungen verleiten, denn ein Auto ist ein Auto ist ein Auto, selbst wenn Sie dieses auf Rosen gebettet haben. Zwar dürfen Sie eine besondere Fürsorge, die Sie dem Fahrzeug zukommen lassen haben, dem Käufer nahebringen, aber wenn Sie Ihr Auto auf den Namen „Jockel“ getauft haben, müssen Sie dies nicht zwingend dem Käufer mitteilen. Sie dürfen wohl Ihr Fahrzeug lobpreisen, dass es Sie nie im Stich gelassen hat, wenn dies denn der Wahrheit entspricht, denn Lügen haben kurze Beine – und mit denen gehen Sie vielleicht künftig zu Fuß!